AGB OCEAN.GLOBAL
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Anzeigenaufträge. Erteilt eine Werbeagentur einen Anzeigenauftrag, handelt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Aufschläge und Nachlässe werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Vertragsinhalt wird ausschließlich das in der Auftragsbestätigung Enthal- tene. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern des Verlags, gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht vom Verlag schriftlich bestätigt sind.
2. Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Monaten (Insertionsjahr) ab Erscheinen der 1. Anzeige abzuwickeln. Widerruf und Storno auch bei Daueraufträgen gelten als Kündigung gem. § 649 BGB.
3. Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber vereinbarte Anzeigen nicht abnimmt, außer, wenn Nichterfüllung vom Verlag zu vertreten ist.
4. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, einen entsprechenden Platzzuschlag anerkennt und eine entsprechende Bestätigung des Verlags erfolgt. Auch in letzterem Fall steht jedoch dem Verlag das Rücktrittsrecht zu, wenn die Heftstruktur oder der Umfang der Zeitschrift sich ändert. Der Besteller kann derartige besonders vereinbarte Anzeigen nur bis zum Anzeigenschlusstermin für die jeweilige Ausgabe widerrufen bzw. kündigen.
5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Verlag ist befugt, auch rechtsverbindlich bestätigte Anzeigen-, Beilagen- und Beihefteraufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlags gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentli- chung für den Verlag unzumutbar ist. Über die Annahme von Beilagen- und Beihefteraufträgen entscheidet der Verlag erst nach Vorlage eines Musters.
7. Für die rechtzeitige Lieferung der elektronischen Anzeigendaten oder zurückgesandter Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin, über den der Auftraggeber sich durch Rückfrage bei der Anzeigendispisition informieren muss, ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Daten erst beim Druckvorgang deutlich werden, so entfallen Gewährleistungs- ansprüche jeder Art wegen ungenügenden Abdrucks. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der gegebenen technischen Möglichkeiten und der verwendeten Papierqualität.
8. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem, unleserlichem oder unvollständigem Abdruck oder bei nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht am vorgesehenen Platz erfolgten Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus rechtlichen Gründen jeder Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder wegen unmittelbarer Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Reklamationen müssen, wenn der Besteller Kaufmann ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei Wiederho- lungsanzeigen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für Richtigkeit der Wiedergabe.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgibt, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt.
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die Anzeige in der beim Verlag üblichen Form gesetzt und die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt.
11. Rechnungen sind mangels besonderer Vereinbarungen binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Zahlbetrages beim Verlag. Zahlungen werden, unter Verzicht des Zahlenden auf anderweitige Bestimmung – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich in der Reihenfolge des § 366 II BGB angerechnet.
12. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist gem. Ziffer 11, bei Nichtkaufleuten: bei Verzug, werden Zinsen sowie etwaige Einziehungskosten aller Art berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, auch gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Agenturen, welche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, aber für dritte Personen oder Firmen Anzeigen bestellen, treten ihre Ansprüche jeder Art gegen ihre Vertragspartner an den Verlag ab zur Sicherung und in Höhe seiner sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen gegen die Agentur. Solange letztere ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt, erfolgt keine Benachrichtigung von den Abtretungen. Die Agen- tur hat auf Verlangen des Verlages Name und Anschrift ihrer Vertragspartner mitzuteilen, und letzteren die Abtretung anzuzeigen.
13. Der Verlag liefert zusätzlich zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
14. Der Verlag ist bevollmächtigt, die für die Anzeigen erforderlichen Druckunterlagen für den Auftraggeber auf dessen Kosten zu bestellen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, trägt der Auftraggeber.
15. Bei Chiffreanzeigen haftet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe ausschließlich für verkehrsübliche kaufmännische Sorgfalt. Der Verlag stellt lediglich Einrichtungen für die Endgegennahme, Verwahrung und Aushändigung eingehender Angebote zur Verfügung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wegen Verlustes oder Verzögerung in der Aushändigung von Angeboten sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aller Art, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
16. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten, sofern ein Auftrag länger als 4 Monate läuft, mangels anderer Vereinbarungen die neuen Preise, auch für laufende Aufträge, sofort in Kraft.
17. Der Verlag ist befugt, die Daten der Anzeigenmotive nach Ablauf von 18 Monaten zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet der Verlag nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
18. Erfüllungsort für beide Teile ist Kiel. Gerichtsstand, auch für Scheckklagen, ist Kiel. Dies gilt nicht für Nichtkaufleute. Vereinbart wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Inländern gilt. Die Anwendbarkeit etwaiger abweichender internationaler Übereinkommen wird ausgeschlossen.
19. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Anzeigentarife. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
a) Die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für die Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
b) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zur Reklamation berechtigen. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
c) Beschriftung: Angelieferte Datenträger (z.B. CD-Cover) müssen eindeutig bezeichnet werden. Gleiches gilt für die Bezeichnungen der Ordner und Dokumente auf den Datenträgern. Bezeichnung: Ausgabe/ Nr., Kunde, Motiv (z.B. 01/2011, Telekom, T-Mobile)
d) Schriften: Alle verwendeten Schriften müssen mitgeliefert werden. Bei Vektorgrafik-Programmen wie Freehand oder Illustrator sollten alle Schriften in Pfade konvertiert sein. Wir empfehlen zum Prüfen auf Vollständigkeit die Benutzung von Pre-Flight-Programmen wie Flightcheck.
e) Farben: In Dokumenten dürfen nur Farben der Euroskala verwendet werden. Sonderfarben wie Pantone oder HKS müssen dementsprechend umgewandelt werden. Sonderfarben oder Farbtöne, die durch Zusammendruck von Farben der verwendeten Euroskala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Vereinbarungen. Einzelheiten auf Anfrage. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbe- reich des Offsetverfahrens begründet.
f) Die OCEAN.GLOBAL GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Nichteinhaltung einer der oben genannten Punkte oder bei nicht vorhersehbaren Problemen während der Abwicklung der gelieferten Dokumente entstehende Kosten weiter zu berechnen. Für alle gelieferten Daten gilt: Wenn kein Proof mitgeliefert wird, übernimmt der Verlag keinerlei Haftung bei fehlerhafter Wiedergabe im Druck